Herzlich willkommen
Mein Name ist Jannis Siemer und ich bin Rechtsanwalt im Herzen der Bremer Innenstadt.
Vereinbaren Sie online einen Termin mit mir oder rufen Sie mich an: 04 21/84 82 87 52.
RECHTSANWALT
Bis 2009 habe ich das Domgymnasium in Verden (Aller) besucht und mit dem Abitur abgeschlossen. Nach meiner Zeit als Zivildienstleistender studierte ich an der Universität Bremen Rechtswissenschaft. Das Studium habe ich nach Regelstudienzeit mit dem ersten juristischen Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen. Der Schwerpunkt umfasste dabei das Medizin-, Gesundheits- und Informationsrecht.
Nach Abschluss des Studiums an der Universität Bremen war ich Rechtsreferendar beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen, bereits zu Beginn mit dem Berufsziel Rechtsanwalt. Den Großteil der Ausbildungszeit konnte ich dabei bei einer erfolgreichen Bremer Anwältin verbringen, was mir dabei half, die Abläufe im gerichtlichen und auch außergerichtlichen Verfahren genauer kennen zu lernen. Insbesondere konnten die Kenntnisse im Strafrecht praxisorientiert vertieft werden.
Beendet habe ich die Referendarszeit mit dem zweiten juristischen Staatsexamen.
Nach Beendigung des Referendariats bin ich sogleich als Rechtsanwalt in Bremen zugelassen worden.
Meine Kanzlei Am Wall 169/170 liegt im Herzen der Bremer Innenstadt und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Straßenbahn und Bus) leicht zu erreichen.
…ergibt sich – wie die Vergütung aller Rechtsanwälte – aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Abweichende Vereinbarungen sind unter der Beachtung der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG immer möglich.
Für die erste Beratung fällt eine Gebühr von maximal 190 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) an. Die Beratung kann nach Schwierigkeit und Umfang auch kostengünstiger ausfallen. Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail, damit wir alles Weitere individuell besprechen können und eventuell einen Termin vereinbaren können.
…haben Sie eventuell, wenn sich die Angelegenheit nur gerichtlich klären lässt. Dann kann ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden. Die Gewährung dieser finanziellen Unterstützung richtet sich dabei nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers sowie den Erfolgsaussichten der Klage oder der Verteidigung gegen eine Klage.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die für anfallende Anwalts- und Gerichtskosten aufkommt, kann diese unter Umständen in Anspruch genommen werden. Hierbei muss vorher geprüft werden, welche Risiken abgedeckt sind und ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Schreiben Sie mir gerne eine kurze Nachricht über mein Kontaktformular, wenn Sie wünschen, dass ich Sie anrufe.
Sie kontaktieren mich telefonisch oder per Mail und schildern mir kurz Ihren Fall.
Wir vereinbaren gemeinsam einen persönlichen Termin bei mir in der Kanzlei.
Ich kümmere mich um alles Weitere.